Diäten in der Werbung
Gerade im Zusammenhang mit Diäten und Diätprodukten hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit gesehen, den Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. Zur Gewährung dieses Schutzes und um irreführende Werbung und unseriösen Versprechungen zu verhindern, gibt es Gesetze.
Die meisten Werbeanzeigen für Diätpillen und -pulver, die in Zeitungen und Zeitschriften abgedruckt sind und/oder die im Internet veröffentlicht werden, verstoßen gegen diese Gesetze. Eine rechtliche Verfolgung ist jedoch wegen der Vielzahl der Anbieter und Produkte, wegen des oftmals im Ausland belegenen Firmensitzes und nicht zuletzt wegen fehlender Kapazitäten bei Verbraucherschutzorganisationen und Behörden leider nicht immer möglich und unterbleibt deswegen vielfach.
Die wichtigsten im Lebensmittel, Diäten und Werbung betreffenden Gesetze sind
| Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) | |
| Das LMBG verbietet in seinem § 17 Abs. 1 Ziffer 5 ausdrücklich irreführende Aussagen. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, | |
| § 17 |
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| § 18 |
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| Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb (UWG) Das (UWG) § 3 verbietet irreführende Angaben über die Beschaffenheit von Produkten und somit auch irreführende Aussagen über die Wirkung von Produkten. |
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Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Mit Hilfe dieser Liste können Sie erkennen, ob eine Diät empfehlenswert - im Sinne der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind Diäten seriös - ist, ob falsche Versprechungen gemacht werden und ob die Diät wirklich Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Lassen Sie sich nicht von beeindruckenden "Vorher-Nachher-Fotos" täuschen. Eine erfolgreiche Gewichtsabnahme kann nur durch eine Umstellung der Ernährungs- und Lebensgewohnheiten erreicht werden: Das richtige essen, viel trinken, und viel bewegen und Sport treiben.
Autor: Qualimedic.de
Letzte Änderung am: 17.09.2007
