Gesetzgebung
Drogen und die Gesetzgebung
Drogengesetze in
Deutschland gibt es seit 1920. Seitdem wurde die Drogengesetzgebung
ständig verändert und verschärft. Heutzutage werden
jedes Jahr Zehntausende Menschen wegen Drogendelikten verhaftet.
Die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Konsumenten von
Cannabis-Produkten ist beispielsweise in den letzten Jahren auf
mehr als 150.000 angewachsen.
Die Gesetze, die sich mit Drogen befassen, sind
das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) von 1971
das Arzneimittelgesetz (AMG) von 1961
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Dieses Drogengesetz kontrolliert den Erwerb, den Besitz und die
Weitergabe von gefährlichen Mitteln. Diese werden in drei
Anlagen aufgeführt. Dabei sollen sich die Stoffe einer Gruppe
in Bezug auf den möglichen medizinischen bzw. therapeutischen
Nutzen sowie ihres Abhängigkeitspotentials ähnlich sein.
In den drei Anlagen zum BtMG unterscheidet der Gesetzgeber
zwischen
Anlage I: "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln", die verboten sind, ein großes Missbrauchspotential haben, nicht verschrieben, verabreicht oder weitergegeben werden dürfen (zum Beispiel Cannabis, Ecstasy, Heroin, LSD, PCP, DMT),
Anlage II: "verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln". Dies sind vor allem Roh- und Basisstoffe für die Herstellung von Medikamenten und dürfen nicht verschrieben, verabreicht oder weitergegeben werden (zum Beispiel Kokastrauch oder Mohnstrohkonzentrat),
Anlage III: "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln", die von Ärzten verschrieben werden können (dazu zählen auch Amphetamine/Speed, Kokain, Crack und Methadon).
Beim Strafmaß gibt es zwischen den Stoffen der drei Anlagen keine Unterschiede. Die rechtlichen Folgen (Strafmaß) ergeben sich vornehmlich aus der Menge der Drogen sowie der möglichen Absicht, damit zu handeln. Das Höchstmaß für den Besitz einer sogenannten "geringen Menge" beträgt fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe (je nach Täterprofil: Alter, Ersttäter etc.). Der Besitz einer "nicht geringen Menge" kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren bestraft werden. Wie groß eine geringe oder nicht geringe Menge ist, wird in den einzelnen Bundesländern jedoch sehr unterschiedlich ausgelegt. Dies hängt stark vom Richter und von der Vorgeschichte des Täters ab.
Das Arzneimittelgesetz (AMG)
Dieses Gesetz kontrolliert die Herstellung und Abgabe von
Medikamenten. Der Besitz und die Einnahme ärztlich
verschriebener oder in einer Apotheke gekauften Medikamente ist
gestattet. Verboten ist dagegen die Herstellung ohne Lizenz oder
die Weitergabe an andere Personen. Unter das AMG fallen zum
Beispiel Tranquilizer und
einige Barbiturate.
Schon Ordnungswidrigkeiten wie die unerlaubte Abgabe von Medikamentenmustern können mit hohen Geldbußen (bis zu 25.000 Euro) geahndet werden. Bei besonders schweren Vergehen drohen Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren.
Strafbare Handlungen
Besitz von Drogen
Erwerb von Drogen
Weitergabe von Drogen (Verkauf, Verschenken)
Herstellung von Drogen (zum Beispiel Anpflanzen von Cannabis)
Anbieten von Drogen zum Verkauf, ohne im Besitz von Drogen zu sein
Verkauf oder Anbieten von Utensilien, die zum Gebrauch von Drogen dienen
Einführen einer Droge aus dem Ausland
Autor: Qualimedic.com AG
Letzte Änderung am: 17.09.2007
