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Heilpraktiker

Ein Heilpraktiker ist eine Person, die als Nicht-Arzt die Heilkunde ausübt. Das darf nun nicht einfach jeder tun, der sich dazu berufen fühlt. Das Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939 regelt genau die Grundlagen für die Berufszulassung.

Ohne Erlaubnis geht es nicht
§1 dieses Gesetzes lautet: "Wer die Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis." Das heißt, dass prinzipiell jedem Antragsteller die Erlaubnis erteilt werden muss und nur aus bestimmten wichtigen Gründen verweigert werden kann. Diese Gründe sind in der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz festgehalten. So kann die Erlaubnis verweigert werden, wenn

  • keine abgeschlossene Schulbildung vorliegt (Hauptschulabschluss oder gleichwertig)

  • die sittliche Zuverlässigkeit nicht gegeben ist (polizeiliches Führungszeugnis)

  • körperliche oder geistige Gebrechen, übertragbare Krankheiten oder Suchtkrankheiten vorliegen, die eine Gefahr bei der Ausübung des Berufes darstellen würden

  • sich aus einer Prüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers ergibt, dass er bei Ausübung des Berufes zu einer Gefahr für die Volksgesundheit werden könnte.

Strenge Prüfung
Dazu ist zu sagen, dass der Begriff der "Gefahr für die Volksgesundheit" heute so eng gefasst wird, dass darunter eine Gefahr für den Einzelnen zu verstehen ist. Die Prüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Antragstellers erfolgt in den einzelnen Bundesländern Deutschlands derzeit noch unterschiedlich, eine Angleichung ist jedoch in Bearbeitung.

Damit ein Heilpraktiker-Anwärter diese ausführliche und strenge Prüfung besteht, ist natürlich eine entsprechende Ausbildung erforderlich, die in unterschiedlicher Weise absolviert werden kann. Nach bestandener Prüfung darf und muss der Absolvent die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" führen.

Die Bezeichnung "Heilpraktiker" sagt aber noch nichts über die von der jeweiligen Person angewandten Heilmethoden aus. Da gibt es klassische Homöopathen, die einzig und allein diese Therapieform anwenden, es gibt psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker, Chiropraktiker, Osteopathen, Heilpraktiker, die nur mit pflanzlichen Mitteln arbeiten und solche, die der anthroposophischen Medizin folgen.

Es gibt verschiedene Berufsverbände, in denen sich die Heilpraktiker zusammengeschlossen haben.


Ausbildung

Die Ausbildung der Heilpraktiker erfolgt auf verschiedene Weisen und wird überwiegend durch die Berufsverbände selbst geregelt.

Basisanforderungen müssen erfüllt werden
Um die strenge Kenntnisüberprüfung zu bestehen, die überhaupt erst eine Zulassung als Heilpraktiker ermöglicht, beinhaltet die Ausbildung vor allem folgende Punkte, die erfüllt werden müssen, um eine "Gefahr für die Volksgesundheit" zu verhindern.

  • Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt.

  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers

  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie

  • Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen sowie der übertragbaren Krankheiten

  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände

  • Technik der Anamneseerhebung: Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)

  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation

  • Injektions- und Punktionstechniken

  • Deutung grundlegender Laborwerte

Spezialisierung ist sinnvoll
Zusätzlich zu diesen sozusagen gesetzlich vorgeschriebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten bleibt es jedem angehenden Heilpraktiker selbst überlassen, ob und auf welches Gebiet er sich spezialisieren möchte. Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist also eigentlich zweigleisig, weil neben den für alle verbindlichen Kenntnissen eine spezifische Ausbildung in den gewählten naturheilkundlichen und ganzheitlichen Diagnose- und Therapieverfahren absolviert werden muss.

Diese wird von den verschiedenen Berufsverbänden und Institutionen in unterschiedlichen Verfahren angeboten. So gibt es

  • die mehrjährige Ganztagsschule

  • die mehrjährige Abendschule

  • das mehrjährige Wochenendstudium

  • das mehrjährige Fern-Seminar-Studium

Zusätzlich ist die Teilnahme an Kursen und Seminaren zur Aus- und Weiterbildung möglich und erforderlich.


Therapiekosten

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker richten sich, ähnlich wie bei Ärzten, nach Art und Umfang der Untersuchung und Behandlung sowie auch nach dem Schwierigkeitsgrad der zu behandelnden Erkrankung. Daneben werden natürlich Materialkosten in Rechnung gestellt.

Als Richtlinie dient den Heilpraktikern das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), das auf der Basis statistischer Durchschnittswerte erstellt wurde. Sie als Patient können sich dieses Gebührenverzeichnis natürlich auch vorher anschauen.

Ein paar Zahlen zur Orientierung

Erstuntersuchung/Erstbehandlung ca.

EUR 40 bis EUR 75

(in der klassischen Homöopathie kann die besonders zeitintensive so genannte Erstanamnese auch mehr kosten, nämlich ca. EUR 125
Folgebehandlungen, je nach Maßnahme und Zeitaufwand ca. EUR 10 bis EUR 30
besondere Verfahren wie Psychotherapie oder auch Ozon-Sauerstoff-Behandlung nach Absprache

Auch wenn die Kosten sich in einem erträglichen Rahmen halten, ist es für Sie als Patient wichtig, vorher abzuklären, in welchem Rahmen Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt und in welcher Höhe sich die ungefähren Kosten Ihrer zu erwartenden Therapie bewegen werden.


Kostenerstattung

Eine Kostenerstattung für Behandlung und Verordnungen durch einen Heilpraktiker, sei es nun im Rahmen der Phytotherapie, der Homöopathie, der anthroposophischen Medizin oder einer anderen alternativen Heilweise, gewähren die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht. Ganz selten werden aus Kulanzgründen und bei schweren Erkrankungen von dieser Regel Ausnahmen gemacht. Prinzipiell ist es aber möglich, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die dann die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung übernimmt. Preis- und Leistungsvergleiche sind hier wichtig.

Private Krankenversicherungen übernehmen Kosten teilweise
Private Krankenversicherungen übernehmen häufig die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Es macht also Sinn, Fragen nach dem Umfang der Übernahme, nach anerkannten Behandlungsmethoden und eventuell erforderlichen Selbstbeteiligungen sowohl vor Abschluss einer Versicherung wie auch vor Beginn einer Therapie abzuklären. Achten Sie als Versicherungsnehmer genau auf die von der Versicherung angebotenen Tarife, lesen Sie das Kleingedruckte und lassen Sie sich eventuell auch von einem Berufs- oder Fachverband beraten. Über die anfallenden Behandlungskosten sollten Sie bei einer zu erwartenden längeren Behandlung mit Ihrem Heilpraktiker ausführlich sprechen, damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt.

Als Beamter haben Sie häufig einen Anspruch auf Beihilfe auch für Heilpraktikerleistungen, jedoch gibt es auch dort Unterschiede hinsichtlich der Leistungen, der Leistungsbeschränkungen und -eingrenzungen - erkundigen Sie sich genau.

Wenn Sie sich jedoch von einem Arzt mit naturheilkundlichen Verfahren behandeln lassen, ist die Kostenerstattung anders geregelt, Informationen dazu finden Sie hier.


Berufsverbände

In Deutschland gibt es heute verschiedene Berufsverbände, in denen sich die Heilpraktiker zusammengeschlossen haben. Die wichtigsten nennen wir Ihnen hier:

Freie Heilpraktiker e.V.
Berufs- und Fachverband
Sternwartstraße 42
40223 Düsseldorf
Tel. 0211/90 17 29-0
Fax 0211/3 98 27 10
BDH
Bund Deutscher Heilpraktiker
Tel. 02581/6 15 50
Fax 02581/6 15 08
FDH
Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.
Maarweg 10
53123 Bonn
Tel. 0228/61 10 49
Fax 0228/62 73 59
VDH
Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.
Ernst-Grote-Straße 13
30916 Isernhagen
Tel. 0511/6 16 98 0
Fax 0511/6 16 99 20
FVDH
Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V
Erphostraße 23
48145 Münster
Tel. 0251/13 68 86
Fax 0251/39 27 36
Union Deutscher Heilpraktiker e.V. Petra Offermann
Waldstraße 21
61137 Schöneck
Tel. 06187/99 06 03
Fax 06187/99 28 075
Lachesis e.V.
Berufsverband für Heilpraktikerinnen
Geschäftsstelle
Renate Lodtka
Forellensteig 4
14542 Werder/Havel
Tel. 03327/66 84 80
Fax 03327/66 84 90

Von den Berufsverbänden, aber auch von anderen Institutionen wird die Ausbildung der Heilpraktiker organisiert.

Von den Verbänden erhalten Sie auch Informationen über Kosten und Kostenübernahme der Behandlung durch einen Heilpraktiker.

 

Autor: Qualimedic.de 
Letzte Änderung am: 04.12.2007
 
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