Heilpraktiker
Ein Heilpraktiker ist eine Person, die als Nicht-Arzt die Heilkunde ausübt. Das darf nun nicht einfach jeder tun, der sich dazu berufen fühlt. Das Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939 regelt genau die Grundlagen für die Berufszulassung.
Ohne Erlaubnis geht es nicht
§1 dieses Gesetzes lautet: "Wer die Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis." Das heißt, dass prinzipiell jedem Antragsteller die Erlaubnis erteilt werden muss und nur aus bestimmten wichtigen Gründen verweigert werden kann. Diese Gründe sind in der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz festgehalten. So kann die Erlaubnis verweigert werden, wenn
keine abgeschlossene Schulbildung vorliegt (Hauptschulabschluss oder gleichwertig)
die sittliche Zuverlässigkeit nicht gegeben ist (polizeiliches Führungszeugnis)
körperliche oder geistige Gebrechen, übertragbare Krankheiten oder Suchtkrankheiten vorliegen, die eine Gefahr bei der Ausübung des Berufes darstellen würden
sich aus einer Prüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers ergibt, dass er bei Ausübung des Berufes zu einer Gefahr für die Volksgesundheit werden könnte.
Strenge Prüfung
Dazu ist zu sagen, dass der Begriff der "Gefahr für die Volksgesundheit" heute so eng gefasst wird, dass darunter eine Gefahr für den Einzelnen zu verstehen ist. Die Prüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Antragstellers erfolgt in den einzelnen Bundesländern Deutschlands derzeit noch unterschiedlich, eine Angleichung ist jedoch in Bearbeitung.
Damit ein Heilpraktiker-Anwärter diese ausführliche und strenge Prüfung besteht, ist natürlich eine entsprechende Ausbildung erforderlich, die in unterschiedlicher Weise absolviert werden kann. Nach bestandener Prüfung darf und muss der Absolvent die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" führen.
Die Bezeichnung "Heilpraktiker" sagt aber noch nichts über die von der jeweiligen Person angewandten Heilmethoden aus. Da gibt es klassische Homöopathen, die einzig und allein diese Therapieform anwenden, es gibt psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker, Chiropraktiker, Osteopathen, Heilpraktiker, die nur mit pflanzlichen Mitteln arbeiten und solche, die der anthroposophischen Medizin folgen.
Es gibt verschiedene Berufsverbände, in denen sich die Heilpraktiker zusammengeschlossen haben.
Ausbildung
Die Ausbildung der Heilpraktiker erfolgt auf verschiedene Weisen und wird überwiegend durch die Berufsverbände selbst geregelt.
Basisanforderungen müssen erfüllt werden
Um die strenge Kenntnisüberprüfung zu bestehen, die
überhaupt erst eine Zulassung als Heilpraktiker
ermöglicht, beinhaltet die Ausbildung vor allem folgende
Punkte, die erfüllt werden müssen, um eine "Gefahr
für die Volksgesundheit" zu verhindern.
Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt.
Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen sowie der übertragbaren Krankheiten
Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
Technik der Anamneseerhebung: Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
Injektions- und Punktionstechniken
Deutung grundlegender Laborwerte
Spezialisierung ist sinnvoll
Zusätzlich zu
diesen sozusagen gesetzlich vorgeschriebenen Fähigkeiten und
Fertigkeiten bleibt es jedem angehenden Heilpraktiker selbst
überlassen, ob und auf welches Gebiet er sich spezialisieren
möchte. Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist also eigentlich
zweigleisig, weil neben den für alle verbindlichen Kenntnissen
eine spezifische Ausbildung in den gewählten
naturheilkundlichen und ganzheitlichen Diagnose- und
Therapieverfahren absolviert werden muss.
Diese wird von den verschiedenen Berufsverbänden und Institutionen in unterschiedlichen Verfahren angeboten. So gibt es
die mehrjährige Ganztagsschule
die mehrjährige Abendschule
das mehrjährige Wochenendstudium
das mehrjährige Fern-Seminar-Studium
Zusätzlich ist die Teilnahme an Kursen und Seminaren zur Aus- und Weiterbildung möglich und erforderlich.
Therapiekosten
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker richten sich, ähnlich wie bei Ärzten, nach Art und Umfang der Untersuchung und Behandlung sowie auch nach dem Schwierigkeitsgrad der zu behandelnden Erkrankung. Daneben werden natürlich Materialkosten in Rechnung gestellt.
Als Richtlinie dient den Heilpraktikern das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), das auf der Basis statistischer Durchschnittswerte erstellt wurde. Sie als Patient können sich dieses Gebührenverzeichnis natürlich auch vorher anschauen.
Ein paar Zahlen zur Orientierung
| Erstuntersuchung/Erstbehandlung | ca. | EUR 40 bis EUR 75 |
| (in der klassischen Homöopathie kann die besonders zeitintensive so genannte Erstanamnese auch mehr kosten, nämlich | ca. | EUR 125 |
| Folgebehandlungen, je nach Maßnahme und Zeitaufwand | ca. | EUR 10 bis EUR 30 |
| besondere Verfahren wie Psychotherapie oder auch Ozon-Sauerstoff-Behandlung | nach Absprache |
Auch wenn die Kosten sich in einem erträglichen Rahmen halten, ist es für Sie als Patient wichtig, vorher abzuklären, in welchem Rahmen Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt und in welcher Höhe sich die ungefähren Kosten Ihrer zu erwartenden Therapie bewegen werden.
Kostenerstattung
Eine Kostenerstattung für Behandlung und Verordnungen durch einen Heilpraktiker, sei es nun im Rahmen der Phytotherapie, der Homöopathie, der anthroposophischen Medizin oder einer anderen alternativen Heilweise, gewähren die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht. Ganz selten werden aus Kulanzgründen und bei schweren Erkrankungen von dieser Regel Ausnahmen gemacht. Prinzipiell ist es aber möglich, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die dann die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung übernimmt. Preis- und Leistungsvergleiche sind hier wichtig.
Private Krankenversicherungen übernehmen Kosten
teilweise
Private Krankenversicherungen übernehmen
häufig die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung,
jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Es macht also Sinn, Fragen
nach dem Umfang der Übernahme, nach anerkannten
Behandlungsmethoden und eventuell erforderlichen
Selbstbeteiligungen sowohl vor Abschluss einer Versicherung wie
auch vor Beginn einer Therapie abzuklären. Achten Sie als
Versicherungsnehmer genau auf die von der Versicherung angebotenen
Tarife, lesen Sie das Kleingedruckte und lassen Sie sich eventuell
auch von einem Berufs- oder Fachverband beraten. Über die
anfallenden Behandlungskosten
sollten Sie bei einer zu erwartenden längeren Behandlung mit
Ihrem Heilpraktiker ausführlich sprechen, damit es nachher
keine bösen Überraschungen gibt.
Als Beamter haben Sie häufig einen Anspruch auf Beihilfe auch für Heilpraktikerleistungen, jedoch gibt es auch dort Unterschiede hinsichtlich der Leistungen, der Leistungsbeschränkungen und -eingrenzungen - erkundigen Sie sich genau.
Wenn Sie sich jedoch von einem Arzt mit naturheilkundlichen Verfahren behandeln lassen, ist die Kostenerstattung anders geregelt, Informationen dazu finden Sie hier.
Berufsverbände
In Deutschland gibt es heute verschiedene Berufsverbände, in denen sich die Heilpraktiker zusammengeschlossen haben. Die wichtigsten nennen wir Ihnen hier:
| Freie Heilpraktiker
e.V. Berufs- und Fachverband |
Sternwartstraße
42 40223 Düsseldorf |
Tel. 0211/90 17
29-0 Fax 0211/3 98 27 10 |
| BDH Bund Deutscher Heilpraktiker |
Tel. 02581/6 15 50 Fax 02581/6 15 08 |
|
| FDH Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. |
Maarweg 10 53123 Bonn |
Tel. 0228/61 10 49 Fax 0228/62 73 59 |
| VDH Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. |
Ernst-Grote-Straße
13 30916 Isernhagen |
Tel. 0511/6 16 98 0 Fax 0511/6 16 99 20 |
| FVDH Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V |
Erphostraße
23 48145 Münster |
Tel. 0251/13 68 86 Fax 0251/39 27 36 |
| Union Deutscher Heilpraktiker e.V. | Petra Offermann Waldstraße 21 61137 Schöneck |
Tel. 06187/99 06 03 Fax 06187/99 28 075 |
| Lachesis e.V. Berufsverband für Heilpraktikerinnen |
Geschäftsstelle Renate Lodtka Forellensteig 4 14542 Werder/Havel |
Tel. 03327/66 84 80 Fax 03327/66 84 90 |
Von den Berufsverbänden, aber auch von anderen Institutionen wird die Ausbildung der Heilpraktiker organisiert.
Von den Verbänden erhalten Sie auch Informationen über Kosten und Kostenübernahme der Behandlung durch einen Heilpraktiker.
Autor: Qualimedic.de
Letzte Änderung am: 04.12.2007
