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Fachgutachter im BKV Verfahren
Von: wolffmoers • 18.03.2002 [10:39]
Ich befinde mich derzeit nach 17jähriger Tätigkeit im Rettungsdienst in einem Berufskrankheitenverfahren gemäß BKV 2108.Der orthopädische Fachgutachter schließt die Anerkennung als Berufskrankheit aus, da anatomisch konkurrierende Ursachen wie eine hypertrophe Facettenarthrose der Segmente L4/5 und L5/S1 sowie eine Hypertrophie der Ligamenta flava zu einer gravierenden Einengung des lumbalen Spinalkanals geführt haben. Nach seiner Aussage führen hierbei die degenerativen Veränderungen der Bandscheiben L4/5 sowie L5/S1 jedoch zu einer früheren und ausgeprägteren Manifestation des Beschwerdebildes. Mein behandelnder Orthopäde sagt, das die von dem Gutachter als konkurrierend dargestellten Faktoren sehr wohl als belastungsadaptive Reaktion gewertet werden können, gerade da sie isoliert in den besonders belasteten Bereichen auftreten. Wem darf ich nun glauben???
Übersicht Thema:
Fachgutachter im BKV Verfahren
• wolffmoers • 18.03.2002 [10:39]
Re: Fachgutachter im BKV Verfahren
• Dr. Michael Buhr • 20.03.2002 [10:30]
