Reiseimpfungen
Die im internationalen Reiseverkehr vorgeschriebenen Gesundheitsbestimmungen sind in den International Health Regulations der Weltgesundheitsorganisation zusammengefasst und sollen dazu beitragen, weltweit die Ausbildung von Krankheiten bei möglichst geringen Unannehmlichkeiten für die Reisenden zu verhindern. Hier findet man auch die grundlegenden Bestimmungen über die im internationalen Reiseverkehr verlangten oder empfohlenen Schutzimpfungen, die jeweils der aktuellen Situation angepasst sind.
Empfohlene Impfungen und notwendige
Impfungen
Bei den Reiseimpfungen ist
grundsätzlich zu unterscheiden zwischen den obligatorischen
und den von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Impfungen
für Reisende und in Sonderfällen.
Allgemeine Vorraussetzung ist immer ein vollständiger, in
Deutschland empfohlener Impfschutz. Auch Kinder sollten vor dem
Antritt von Fernreisen die Standardimpfungen ihres jeweiligen
Impfalters besitzen.
Impfberatung
Für den internationalen Touristikverkehr sind zahlreiche Reiseimpfungen vorgeschrieben bzw. empfohlen, die bei der individuellen Impfberatung des Reisenden bezogen auf das jeweilige Reiseland zu berücksichtigen sind. Durch ständig aktualisierte Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation kann sich der behandelnde Arzt über die Notwendigkeit der einzelnen Impfungen sehr genau informieren.
Jede Auslandsreise sollte zudem Anlass sein, den Impfstatus des Reisenden auf seine Gültigkeit zu überprüfen und die Standardimpfungen gegebenenfalls aufzufrischen oder eine Grundimmunisierung durchzuführen.
Fernreisen
Für eine Fernreise in
tropische Länder ist oft eine zusätzliche sachkundige
Beratung zu verschiedenen Schutzmassnahmen (z. B. Hygiene oder
Insektenschutz) notwendig. Dabei muss man berücksichtigen,
dass diese von Land zu Land je nach den örtlichen
Gegebenheiten unterschiedlich sein können. Außerdem
hängen sie auch von der Art der Reise (Trekking, Strand oder
Bildungsreise) ab, die oft sehr individuelle Maßnahmen
erfordert.
Rechtzeitige Planung ist notwendig
Für die Durchführung eines exakten Reiseimpfprogramms
benötig man in der Regel einen Zeitraum von etwa 8 Wochen.
Deshalb sollte der Impfplan rechtzeitig erstellt werden, so dass
die Impfungen unter Berücksichtigung der erforderlichen
Impfabstände bis spätestens 10 bis 14 Tage vor der
Abreise beendet sind.
Reiseimpfungen bei Kindern
Die Reiseimpfungen für Kinder orientieren sich an den Vorgaben des Impfkalenders für Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, denn vor Reisebeginn sollten die Standartimpfungen des jeweiligen Impfalters durchgeführt worden sein. Darüber hinaus empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation in bezug auf Reiseimpfungen für Kinder alle für das Gastland empfohlenen Impfungen durchführen zu lassen, sofern das Kind das geforderte Mindestimpfalter erreicht hat. Diese sollten in jedem Fall beachtet werden, unterliegen jedoch altersbedingt einigen Einschränkungen.
Spezielle Impfungen und Alterseinschränkungen
Einige wenige Impfstoffe können bereits in den ersten Lebenstagen verabreicht werden. Dazu gehören:
Impfung gegen Tuberkulose
Schluckimpfung gegen Kinderlähmung (wird in Deutschland zur Zeit nicht mehr für Routineimpfungen verwendet)
Hepatitis B (der Impfstoff gegen Hepatitis A ist in Deutschland erst ab dem 13. Lebensmonat zugelassen )
Nicht vor der vollendeten 8. Lebenswoche sollten andere Impfstoffe wie die gegen
und die inaktivierte Impfung gegen Kinderlähmung (= IPV)
verabreicht werden.
Ab dem 7. Lebensmonat kann man Kinder gegen
Gelbfieber,
Cholera (als Injektionsimpfung) und
immunisieren. Bei Kindern, die dieses Alter noch nicht erreicht haben, ist ein Schutz gegen Moskitostiche ganz besonders wichtig. Auch auf besondere Hygiene bei der Zubereitung der Nahrung muss geachtet werden.
Ab dem vollendeten 1. Lebensjahr dürfen Impfungen gegen
Japanische Enzephalitis (der Impfstoff ist in Deutschland nicht zugelassen, Kinder unter 3 Jahren bekommen die ½ Dosis ) und
Tollwut
verabreicht werden.
Ein Impfalter von mindestens 2 Jahren ist für die Impfungen gegen
Cholera (als Schluckimpfstoff) und
Pneumokokken
vorgeschrieben.
Spezialfall "Masern"
Ganz besondere Vorsicht ist bei kleinen Kindern geboten, die noch nicht gegen Masern geimpft sind. In vielen Ländern der Erde sind Masern noch weit verbreitet und auf Reisen in dicht bevölkerte Gebiete kann sich das Ansteckungsrisiko noch vergrößern. In der Tropenhitze kommt die Kreislaufbelastung für den kleinen Organismus noch zu den teilweise schweren Krankheitsverläufen hinzu.
Soll ein Land bereist werden, in dem Masern endemisch vorkommen, das bedeutet, dass ständig Maserninfektionen "im Umlauf" sind, kann ein Baby ab dem 6. Lebensmonat eine Dosis Masernimpfstoff appliziert bekommen. Die Auffrischung sollte dann bereits im 9. Lebensmonat durchgeführt werden.
Impfplan, Impfkosten
Die Aufstellung eines Impfplans erfolgt nach Kenntnis der Reiseroute, dem allgemeinen und individuellen Infektionsrisiko, der Jahreszeit des Reiseantritts, der Priorität, Wirkdauer und Ausschlussfristen und -gründen.
Für die individuelle Risikoabschätzung bei der ärztlichen Beratung von Tropenreisenden und der Aufstellung eines Impfplans braucht der Arzt vor allem Informationen über die Besonderheiten des Reiseziels, des Reisestils (Abenteuer- oder Strandurlaub?) und den Gesundheitszustand des Reisenden sowie die Dauer des Aufenthalts. Daraus ergeben sich Art und Umfang der nötigen Vorsorgemaßnahmen und die Planung und Durchführung der erforderlichen Impfungen und eventuellen Malariaprophylaxe.
Durch diese ganz individuell gestaltete Präventionsstrategie lassen sich viele Gesundheitsgefährdungen bei Tropenreisen erheblich vermindern oder sogar ganz vermeiden.
Kostenübernahme
Weil die Erkrankungen grundsätzlich auch bei uns auftreten können, werden die Kosten für die Grundimmunisierungen und Auffrischungsimpfungen gegen
Diphtherie und
Kinderlähmung (Polio)
von allen Krankenkassen übernommen, auch wenn der Impfanlass eine Fernreise ist.
Anders sieht es bei den speziellen Reiseimpfungen aus. Seit der Gesundheitsstrukturreform werden diese von den gesetzliche Krankenkassen generell nicht mehr erstattet.
Das führt natürlich im Einzelfall manchmal dazu, dass die Reisekasse schon vor Reiseantritt durch die erforderlichen Impfungen ziemlich belastet wird, besonders, wenn eine ganze Familie geimpft werden soll. Trotzdem ist das Geld in jedem Fall gut angelegt, wenn man bedenkt, dass doch viele schwere Erkrankungen durch Impfungen und andere prophylaktische Maßnahmen weitgehend verhindert werden können. Außerdem verleihen viele Impfungen einen Schutz über mehrere Jahre, so dass bei folgenden Reisen weniger Kosten für Schutzimpfungen anfallen.
Impfschutz vor Reiseantritt
Basisimpfschutz
Der öffentliche empfohlene Basisimpfschutz in Deutschland
gegen Tetanus
(Wundstarrkrampf), Polio
(Kinderlähmung) und Diphtherie erfolgt
normalerweise hierzulande im Kleinkindalter. An Kinderlähmung
erkranken weltweit ca. 300 000 Menschen pro Jahr, auch in
Deutschland treten immer wieder einige Fälle auf. Bei
Fernreisen ist das Infektionsrisiko jedoch wesentlich höher.
In den GUS-Staaten erkranken jährlich Zehntausende an
Diphtherie, und auch in Deutschland besteht aufgrund der von vielen
Erwachsenen vernachlässigten Grundimmunisierung ein gewisses
Risiko.
Vor allem, wenn Fernreisen anstehen, aber auch reiseunabhängig, sollte der Basisimpfschutz von Erwachsenen alle 10 Jahre aufgefrischt werden. Für diese Impfungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten auch dann, wenn der Impfanlass eine Fernreise ist. Gegen Tetanus und Diphtherie wird Erwachsenen, sofern die Grundimmunisierung noch nicht Jahrzehnte her ist, einmalig ein Kombinationsimpfstoff verabreicht. Diese Impfung ist gut verträglich und ein Zeitabstand zu anderen Impfungen ist in den allermeisten Fällen nicht erforderlich. Steht eine Fernreise an, sollte auch der Polioimpfschutz aufgefrischt werden. Dieser wird entweder in Kombination mit den beiden oben genannten oder auch separat, ebenfalls einmalig in den Oberarm injiziert.
Vorgeschriebene Impfungen
Impfungen nach nationalen oder internationalen seuchenhygienischen
Vorschriften betreffen heute meistens nur noch Gelbfieber und in
ganz seltenen Ausnahmen auch andere Impfungen wie Cholera oder
Meningokokken-Meningitis. Sie richten sich nach dem Herkunfts- oder
Einreiseland und somit auch nach der Reiseroute. Nach
internationalen Vorschriften werden sie bei der Einreise aus
Seuchengebieten verlangt, wenn die Übertragung im Einreiseland
möglich ist. Bereits nach Zwischenaufenthalten (auch
Zwischenlandungen) kann eine solche Pflichtimpfung erforderlich
werden.
Es gibt jedoch auch Länder, die sich nicht an die internationalen Bestimmungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) halten und von Einreisenden zusätzliche Impfnachweise verlangen. Pflichtimpfungen gelten generell zum Schutz der Bevölkerung des jeweiligen Einreiselandes.
Zum eigenen Schutz können zusätzlich freiwillige Schutzimpfungen erforderlich sein. Sie sind ebenfalls angepasst an die Zustände des Reiselandes und sollten 1 bis 2 Monate vor der Abreise geplant werden. Bei den meistens Impfungen reichen zwar 2 Immunisierungen im Abstand von 4 bis 6 Wochen, der Körper benötigt jedoch auch einige Zeit, um entsprechende Abwehrkörper und damit auch einen verlässlichen Schutz gegen die Krankheiten zu produzieren.
Es ist sinnvoll, sich über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen im jeweiligen Reiseland rechtzeitig zu informieren. Vorgeschriebene Schutzimpfungen müssen in den gelben internationalen Impfpass eingetragen werden, und auch bei freiwilligen Immunisierungen ist diese Maßnahme sinnvoll.
Alle Impfungen dürfen von jedem approbierten Arzt vorgenommen werden mit der Ausnahme der Gelbfieberimpfung, die nur von hierfür autorisierten Stellen z. B. an den Gesundheitsämtern durchgeführt werden darf.
Pflichtimpfungen
Pflichtimpfungen werden vor der jeweiligen Einreise von einigen Ländern gefordert, wenn der Reisende aus Seuchengebieten kommt und eine Übertragung im Einreiseland möglich ist. Manche Länder fordern zum Schutz ihrer Bevölkerung noch zusätzliche Impfungen, bevor sie die Einreise genehmigen. Sinn dieser Impfvorschriften ist es, die Bevölkerung des Reiselandes vor einer Infektion zu schützen.
Diese Impfungen nach seuchenhygienischen Vorschriften betreffen heute vor allem das Gelbfieber und in seltenen Ausnahmen auch noch die Cholera und die Meningokokken-Meningitis.
Gelbfieber
Eine Gelbfieberimpfung braucht man z. B. für die Einreise in
das tropische Südamerika,
nach Schwarzafrika und
in die Sahelzone.
In Asien gibt es kein Gelbfieber, manche asiatischen Staaten verlangen jedoch vor der Einreise aus Gelbfiebergebieten den Nachweis einer Schutzimpfung. Bei der Gelbfieberimpfung handelt es sich um eine einmalige Injektion, die bis bis spätestens 10 Tage vor der Abreise verabreicht werden sollte. Sie hat für 10 Jahre Gültigkeit. Die Impfung ist nicht beim Hausarzt möglich, sie darf nur von zugelassenen Gelbfieber- Impfstellen (z. B. an Gesundheitsämtern) durchgeführt werden.
Cholera
Die Impfung gegen Cholera wird von der Weltgesundheitsorganisation nicht mehr überall empfohlen, besonders in sehr armen Ländern ist die Cholera wegen schlechter hygienischer Bedingungen noch verbreitet. Manche Länder in Asien und Afrika verlangen einen Impfnachweis. In diesem Fall genügt eine einmalige Spritze, diese Impfung hat eine Gültigkeit für 6 Monate.
Meningokokken-Meningitis
Bei Aufenthalten in
den Ländern Westafrikas,
den Sahelgebieten (Meningitisgürtel),
in einigen asiatischen Ländern und
während der Pilgerzeit in einigen arabischen Ländern
wird eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis (= eitrige Hirnhautentzündung durch Meningokoken) vorgeschrieben bzw. empfohlen. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Impfung, die eine Schutzwirkung für 3 Jahre hat.
Autor: Qualimedic.com AG
Letzte Änderung am: 27.11.2007
