U7a
Seit dem 01. Juli 2008 wird die Vorsorgeuntersuchung U7a von den Krankenkassen erstattet, um die zwei Jahreslücke zwischen der U7 und der U8 zu schließen. Die U7a wird zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat durchgeführt und bezieht sich im Vordergrund auf das Sozialverhalten des Kindes, als Vorbereitung auf die Kindergartenzeit. Deshalb wird diese Vorsorgeuntersuchung auch als der "Kindergartencheck" bezeichnet.
Es wird das Sozialverhalten überprüft und auch die Sprachentwicklung und auf Verhaltensauffälligkeiten untersucht. Des Weiteren wird das Kind auf Allergien, Übergewicht, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien untersucht.
Folgendes sollte ein Kind mit ungefähr drei Jahren bei der Vorsorgeuntersuchung U7a beherrschen:
Sprachentwicklung und Motorik
- Das Kind kann Singular und Plural richtig einsetzen und benutzt Personalpronomen
- Das Kind kann zirka eine Sekunde auf einem Bein stehen
- Das Kind kann mit beiden Beinen eine Stufe hinunter hüpfen
Sozial- und Spielverhalten
- Das Kind kann konzentriert über eine längere Zeit Rollen- oder Illusionsspiele spielen
- Das Kind sollte, wenn auch erst nach Aufforderung, mit anderen teilen können
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Quellen:
Duale Reihe – Pädiatrie, Sitzmann, Thieme, 2007
Online-Information der Kinder- und Jugendärzte im Netz: www.kinderaerzteimnetz.de (Stand: November 2008)
Autor: Marie-Luise Lemberg
Letzte Änderung am: 25.05.2009
